AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Follow Noh GmbH
Stand 02.02.2012

  1. Allgemeines
  2. Angebot, Vertragsschluss
  3. Preise
  4. Lieferung
  5. Zahlungen
  6. Gewährleistung, Haftung, Haftungsbegrenzung und Mängelrüge
  7. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabrede
  8. Datenschutz

1. Allgemeines

1.1 Gegenüber Unternehmern gelten für unsere Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen, auch künftige, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme meiner Leistungen, erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Kunden wird hiermit widersprochen. Dieser Widerspruch bleibt aufrecht erhalten, auch wenn Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Kunden an uns übermittelt werden und wir gleichwohl ohne erneuten Widerspruch gegen die Bedingungen des Auftraggebers/ Kunden liefern. Erklärungen von unseren Vertretern und Mitarbeitern werden erst rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken.

1.5 Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gelten auch unsere Lieferscheine und Rechnungen.

2.2 Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn, der Auftraggeber/ Kunde widerspricht dieser vor der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Auftragsbestätigung.

2.3 Wir sind nicht verpflichtet, Ihre Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

3. Preise

Unsere Preise sind netto-Preise und verstehen sich ab Sitz der Follow Noh einschließlich der bei der Follow Noh üblichen Verpackungen und, soweit nichts anderes vereinbart wurde, exklusiv Montage, Inbetriebnahme und Einweisung vor Ort; daneben wird die am Liefertag geltende gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4. Lieferung

4.1 Die Gefahrüden Liefergegenstand geht auf den Auftraggeber/ Kunden über, sobald der Liefergegenstand das Lieferwerk bzw. den Sitz der Follow Noh verlassen hat oder durch Follow Noh an den Spediteur oder Frachtfahrer übergeben wird, auch wenn die Preise der Follow Noh frachtfrei, Free on Board (FOB) oder free cost, insurance, freight (CIF) gestellt sind.

4.2 Den Versand nimmt Follow Noh auf Verlangen für den Auftraggeber auf dessen Gefahr mit der gebotenen Sorgfalt vor. Das gleiche gilt, wenn freie Anlieferung vereinbart ist.

4.3 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Follow Noh ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ist Follow Noh zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu gewähren.

4.4 Bei Streik, Betriebsstörungen oder in anderen Fällen höherer Gewalt, auch bei den Nachunternehmern der Follow Noh, oder bei von Follow Noh nicht verschuldeten Lieferstörungen ist Follow Noh nach ihrer Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung ganz oder nur für die Dauer der Behinderung frei. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Follow Noh zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzuges eintreten. Bereits erbrachte Teillieferungen sind vom Auftraggeber/Kunden zu bezahlen.

4.5 Nimmt der Auftraggeber/Kunde die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er die von der Lieferung abhängigen Zahlungen zu leisten, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Follow Noh ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei Dritten einzulagern, soweit sie den Liefergegenstand nicht ohne Beeinträchtigung ihres Betriebes bei sich aufbewahren kann.

5. Zahlungen

5.1 Die Rechnungen der Follow Noh sind nach Erhalt, spätestens nach erfolgter bzw. zu Unrecht verweigerter Abnahme zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig.

5.2 Verzug tritt spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Nach diesem Zeitpunkt sind die Geldbeträge mit einem Zinssatz von 8 % über dem nach § 247 BGB ermittelten Basiszinssatz zu verzinsen.

5.3 Kommt der Auftraggeber mit nur einer Zahlung in Verzug, werden Wechsel oder Schecks nicht eingelöst, so werden alle offenen Rechnungen einschließlich aller noch ausstehenden Wechsel auf einmal fällig.

5.4 Die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht der Follow Noh gegenüber ist nur mit oder wegen einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann gegenüber Follow Noh nicht geltend gemacht werden.

5.5 Zahlungsverzug, wesentliche Vermögensverschlechterung des Auftraggebers/Kunden oder die nachträgliche Kenntnis von Tatsachen, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers/Kunden in Frage stellen, berechtigen Follow Noh, die Lieferung zu verweigern oder Vorkasse zu verlangen. Das Recht der Follow Noh, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

6. Gewährleistung, Haftung, Haftungsbegrenzung und Mängelrüge

6.1 Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftraggeber/Kunden die Inanspruchnahme der Leistung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere durch Betriebsstörungen bei uns, wird gegenüber Kaufleuten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.

6.2 Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entgegennahme des Liefergegenstandes schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Zeigt sich später ein Mangel, so muss unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Entdeckung gerügt werden. §§ 377, 378 HGB finden mit vorstehender Einschränkung Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber/Kunde ist kein Kaufmann.

6.3 Ungeachtet der Mängelrüge ist der Liefergegenstand anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es ist der Follow Noh zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Während der Nacherfüllung sind Rücktritt und Minderung ausgeschlossen. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen mindestens zweier Nacherfüllungsversuche erhält der Vertragspartner nach seiner Wahl die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Das gleiche gilt, wenn Follow Noh nicht spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Mängelrüge mit der Nacherfüllung begonnen hat.

6.4 Erweist sich im Rahmen eines Nachbesserungsversuchs das Nachbesserungsverlangen des Vertragspartners als unberechtigt, ist die Follow Noh berechtigt, dem Auftraggeber/Kunden die hierdurch entstandenen Kosten (Versand, Arbeits-, Materialaufwand, etc.) in Rechnung zu stellen.

6.5 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

6.6 Im Übrigen haftet Follow Noh unabhän- gig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.

6.7 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers/Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

6.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

6.9 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Liefergegenstandes beruhen

6.10 Die in den Prospekten, Angeboten oder sonst angegebenen Leistungsdaten der Anlagen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Mittelwerte, deren Erreichen vor Ort nur gewährleistet werden kann, wenn dies ausdrücklich von der Follow Noh zugesichert wird.

7. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabrede

7.1 Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung der sämtlichen, auch zukünftigen Forderungen der Follow Noh aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber/Kunden Eigentum der Follow Noh. Bei Zahlung mit Wechsel und Schecks erstreckt sich dieser Vorbehalt bis zur endgültigen Einlösung.

7.2 Der Auftraggeber tritt hiermit im Voraus alle Rechte und Sicherungen aus der Veräußerung oder sonstigen Weitergabe des Vorbehaltseigentums der Follow Noh, insbesondere auf den Kaufpreis oder auf die sonstige Gegenleistung gegen den Dritten mit der Maßgabe ab, dass die jeweils noch nicht bezahlte Kaufpreisforderung oder sonstige Gegenleistung in Höhe der Ansprüche der Follow Noh aus der Geschäftsverbindung im Voraus auf die Follow Noh übergehen. Die Follow Noh nimmt diese Abtretung hiermit an.

7.3 Sämtliche erworbenen oder abgetretenen Rechte und Sicherungen dienen zur Absicherung der in Absatz (1) beschriebenen Forderungen der Follow Noh. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Follow Noh auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Follow Noh verpflichtet.

7.4 Der Auftraggeber/Kunde ist auf Verlangen der Follow Noh verpflichtet, der Follow Noh jede Weiterveräußerung des Vorbehaltseigentums unter Angabe des Namens und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers mitzuteilen und den Abnehmer oder Auftraggeber von der erfolgten Abtretung und von unserem Eigentum zu benachrichtigen. Follow Noh ist berechtigt, diese Nachricht selbst zu veranlassen.

7.5 Der Auftraggeber/Kunde ist bis zur vollständigen Begleichung der in Absatz (1) genannten Forderungen verpflichtet, der Follow Noh jederzeit auf Verlangen uneingeschränkte Auskunft u.a. über Bestand und Verbleib des Liefergegenstandes zu geben. Verletzt der Auftraggeber/ Kunde eine dieser Verpflichtungen, so kann Follow Noh die Rechte geltend machen, die der Follow Noh bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/ Kunden zustehen.

7.6 Solange der Auftraggeber/Kunde seinen Verpflichtungen der Follow Noh gegenüber nachkommt, ist er berechtigt, die an die Follow Noh abgetretenen Rechte und Ansprüche im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes geltend zu machen. Liegt ein Fall des § 5 Absatz (5) (Zahlungsverzug) vor, erlischt das Recht des Auftraggebers/Kunden zur Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Lieferung der Follow Noh und zur Geltendmachung abgetretener Ansprüche. Noch eingehende Zahlungen auf abgetretene Ansprüche sind unverzüglich auf einem einzurichtenden Sonderkonto zugunsten der Follow Noh treuhänderisch zu hinterlegen. Der Auftraggeber/Kunde ist in diesem Fall weiter verpflichtet, das Eigentum der Follow Noh unverzüglich gekennzeichnet auszusondern und der Follow Noh eine Aufstellung hierüber zu übersenden. Die Follow Noh ist berechtigt, ihr Eigentum heraus zu verlangen, ohne dass hierdurch ein Rücktritt vom Vertrag erklärt wird.

7.7 Bei einem Kontokorrent gelten die Ansprüche der Follow Noh im Rahmen des Eigentumsvorbehalts als selbständig und gehen auch durch eine Saldierung nicht unter.

7.8 Der Auftraggeber/Kunde darf den Gegenstand der Lieferung der Follow Noh nicht zur Sicherheit übereignen, verpfänden oder an Dritte weitergeben, mit denen der Auftraggeber/ Kunde ein Abtretungsverbot der gegen sie entstehenden Forderung vereinbart hat. Von Pfändungen Dritter hat er der Follow Noh unverzüglich Nachricht zu geben.

8. Datenschutz

Wir werden im Rahmen der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten nur für diese und nach Maßgabe und den Weisungen des Kunden verarbeiten. Der Auftraggeber/Kunde bleibt Herr der Daten. Der Auftraggeber/Kunde ist jederzeit zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und der getroffenen Sicherungsmaßnahmen berechtigt. Wir werden nur zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter und/oder Subunternehmer bei der Verarbeitung von Daten einsetzen und diese bei Aufnahme der Tätigkeit auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, durch technische und organisatorische Maßnahmen die Sicherung der verarbeiteten Daten gegen unbefugte Verarbeitung oder Nutzung sowie gegen Verlust und Verfälschung gewährleisten, vorbeugende und schadensmindernde Maßnahmen gegen Verlust und Verfälschung von Daten, Programmen oder technischen Einrichtungen treffen, den Kunden über Störungen der Verarbeitung, Sicherheitsverletzungen oder -mängel unverzüglich informieren und den Kunden über Beanstandungen und/oder Empfehlungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörde unverzüglich durch schriftliche Mitteilung in Kenntnis setzen.